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JPEG, PNG oder WebP. Alles bleibt auf Deinem Rechner, nichts wird hochgeladen. Die vorhandenen Metadaten werden ausgelesen — kennzeichnen kannst Du anschließend sichtbar und maschinenlesbar.

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Die rechtliche Situation

Art. 50 EU AI Act (gilt ab 2. August 2026) verlangt zweierlei: KI-Outputs müssen maschinenlesbar markiert sein (Abs. 2, Sache der Anbieter) und Deep Fakes müssen sichtbar offengelegt werden (Abs. 4, Sache der Deployer — also z. B. von Dir, wenn Du solche Inhalte veröffentlichst).

Kennzeichnungspflichtig sind KI-generierte oder -manipulierte Bilder, die echte Personen, Orte, Objekte oder Ereignisse zeigen und echt wirken könnten (Deep Fakes). Nicht jedes KI-Bild braucht ein Label — bei offensichtlich künstlerischen, kreativen oder satirischen Werken reicht eine dezente Offenlegung, die das Werk nicht stört.

Die EU-Icons sind ein freiwilliges Angebot aus dem Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (Juni 2026). Ihre Nutzung allein stellt noch keine Compliance her, sie sind aber der offizielle und wiedererkennbare Weg. Die Nutzertests der EU zeigen: Icon plus Beschriftung wirkt am besten.

In den Metadaten ist IPTC DigitalSourceType der etablierte Standard für die maschinenlesbare Herkunftsangabe. Vollständig signierte Content Credentials (C2PA) können nur Tools mit Signatur-Zertifikat erzeugen.

Alles ohne Gewähr — dieses Tool ersetzt keine Rechtsberatung.

EU-Icons & Regeln → Code of Practice → Art. 50 im Wortlaut →
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